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Die neue Rundum-Touristik-Police für Reisebüros und Reiseveranstalter / Vermögensschadenhaftpflicht für Reisevermittler




1.    Allgemeines zur neuen Rundum-Touristik-Police
2.    Betriebshaftpflicht und Privathaftpflicht
3.    Inventar-, Glas,- und Elektronikversicherung
4.    Haftpflicht für gelegentliche Veranstaltungen
5.   Haftpflicht für Vermögensschäden für Reisevermittler


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Die neue Rundum-Touristik-Police für Reisebüros und Reiseveranstalter / Vermögensschadenhaftpflicht für Reisevermittler

Diese Absicherung ist eine der wichtigsten Versicherungen für Reisevermittler.

Der Versicherer gewährt Ihnen im Schadenfall Versicherungsschutz, wenn Sie von Ihrem Kunden wegen eines Vermögensschadens in Anspruch genommen werden.

Was ist versichert?

  • Fehlerhafte Preisberechnung
  • Falsche Tarifanwendung
  • Postversandrisiko (20.000 €)
  • Nichtverwendung hinterlegter Kreditkarten (1 Mio. €)
  • Vermittlung Reiseversicherungen

Was kann passieren?

  • Das Reisebüro buchte für einen Geschäftsführer einen Flug nach Paris. Den Kunden wurde versehentlich eine falsche Abflugzeit mitgeteilt (statt 10.30 Uhr, was richtig gewesen wäre, 11.30 Uhr). Der Kunde konnte dadurch erst mit einer späteren Maschine fliegen und verpasste deshalb einen wichtigen Geschäftstermin. Das angebahnte Geschäft konnte nicht, wie geplant, abgeschlossen werden. Als entgangener Gewinn wurden € 15.000,00 geltend gemacht.
  • Sie buchen für Ihren Kunden eine Kreuzfahrt im Mittelmeer und verwenden dabei versehentlich einen falschen Tarif. Die Mehrkosten, die Ihr Kunde nach Beginn der Reise durch Ihre Falschauskunft bezahlen muss, werden übernommen.
  • Auf Wunsch Ihres Kunden soll zur Reise eine Reiserücktrittsversicherung abgeschlossen werden. Durch ein Versehen wurde diese jedoch nicht abgeschlossen. Aufgrund eines Unfalles musste Ihr Kunde die Reise absagen. Die entstandenen Stornokosten stellt Ihnen der Reiseveranstalter in Rechnung. Diese übernimmt für Sie die Vermögensschadenhaftpflicht.

Welche Deckungssummen gibt es?

Die reguläre Deckungssumme beträgt 100.000 €. Auf Wunsch können auch höhere Summen gewählt werden.

Der Selbstbehalt beträgt 10 % der Schadensumme, mindestens 25 €, maximal 500 € je Schadenfall.

Wer ist versichert?

Sie als Geschäftsführer / Inhaber sowie Ihre Mitarbeiter. 

Die Prämie richtet sich nach Ihrem Vermittlerumsatz.

Weiter Infos finden Sie auf www.schmetterling-versicherung.de oder melden Sie sich einfach unter versicherung@schmetterling.de bei Karin Bürkner und Ihrem Team