Der tägliche News-Service
für Schmetterling-Partner
Kompakt. Schnell. Nützlich.
Jetzt kostenlos anmelden >>



Der unverzichtbare Schutz für Reiseveranstalter: die Veranstalterhaftpflicht gegen Personen- und Sachschäden


Für Veranstalter ist sie das A und O der persönlichen Absicherung: die Veranstalterhaftpflicht gegen Personen- und Sachschäden.

Fordert Ihr Kunde Schadensersatz, weil bei der Reise etwas schief ging, stehen Sie als Reiseveranstalter in der Haftung. Das ist sogar dann der Fall, wenn die Schlechterfüllung nicht Ihre Schuld ist, sondern auf einen Leistungsträger zurückzuführen ist.

Die Veranstalterhaftpflicht schützt Sie bzw. Ihre Reiseteilnehmer im Schadensfall bei:

  • Verletzungen im Hotel oder auf Reisen
  • Schäden am mitgeführten Eigentum
  • Unfällen von beauftragten Land- und Seetransportmitteln
  • Flugzeugabstürzen


Wichtig: Die Deckungssumme Ihrer Veranstalterhaftpflicht sollte sich nach Ihrem Reiseangebot richten! Beispielsweise ist es ratsam, eine höhere Deckungssumme zu wählen, wenn Sie Veranstalter von Gruppenreisen sind.

Nächste Woche stellen wir Ihnen die Veranstalterhaftpflicht gegen Vermögensschäden vor.

Fordern Sie noch heute Ihr Angebot an oder lassen Sie sich beraten!
E-Mail: versicherung@schmetterling.de I Tel. 0 91 97.62 82-515

Das gesamte Portfolio des Schmetterling Versicherungsmaklers finden Sie auf www.schmetterling-versicherung.de.



KOMPETENT.
UNABHÄNGIG.
GANZ PERSÖNLICH.

SO VERSICHERN WIR.