Privathaftpflicht - Advent, Advent…
…ein Lichtlein brennt. So geht es in einem bekannten Lied zur Adventszeit. Pünktlich vor dem dritten Advent möchten wir Ihnen eine kleine Geschichte erzählen, die vielleicht den ein oder anderen zum Schmunzeln bringen kann, aber einen sehr ernsten Hintergrund hat.
Um seine Freundin zu überraschen, kauft er passend zur Vorweihnachtszeit einen Adventskranz. So möchte es in der gemeinsamen Mietwohnung etwas gemütlicher oder stimmungsvoller machen und zündet die Adventskerzen an. Nachdem kurz darauf seine Freundin vom Brunchen mit Ihren Freundinnen wieder daheim angekommen ist und den wunderschönen Adventskranz sieht, versetzt dieser seine Freundin in eine, so kann man es sagen, ganz besondere Stimmung. Nach einer gewissen Zeit Zweisamkeit im Schlafzimmer wurde der Adventskranz im Wohnzimmer außer Augen gelassen und der Kranz fing Feuer. Keine Sorge, in unserer Geschichte ist es zu keinem Personenschaden gekommen, aber zu einem erheblichen Sachschaden in der gemeinsamen Mietwohnung.
Missgeschicke oder falsche Reaktionen können immer passieren und deswegen ist eine passende Privathaftpflichtversicherung unerlässlich. Gesetzlich ist es vorgeschrieben, dass Sie bei Schäden an Dritten dafür gänzlich haften. Auch mit Ihrem vollständigen Privatvermögen.
Das traurige ist, dass nur jeder Dritte in Deutschland diese zwingend notwendige Privathaftpflichtversicherung besitzt und leider auf dem Versicherungsmarkt viele leistungsschwache Versicherungen angeboten werden.
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