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EuGH: Entschädigung für verspäteten Flug auch bei Zwischenlandung außerhalb der EU


Ein Ausgleichsanspruch wegen großer Verspätung eines Fluges besteht auch bei Flügen mit Anschlussflügen in einen Drittstaat mit Zwischenlandung außerhalb der EU. Dies hat der Europäische Gerichtshof mit Urteil vom 31.05.2018 klargestellt.

Wie das Gericht zudem betonte, ändere ein Wechsel des Fluggeräts bei der Zwischenlandung nichts daran, dass zwei oder mehr Flüge, die Gegenstand einer einzigen Buchung waren, als als ein einziger Flug mit Anschlussflügen anzusehen sind (Az.: C-537/17).