Der tägliche News-Service
für Schmetterling-Partner
Kompakt. Schnell. Nützlich.
Jetzt kostenlos anmelden >>

 

Warum Hundehalter haftpflichtversichert sein sollten

Auch wenn der eigene Hund sich bisher immer vorbildlich verhalten hat:
Dass seine Instinkte mal mit ihm durchgehen, ist nie ausgeschlossen. Im Fall der Fälle kann dabei ein nennenswerter Schaden entstehen.


Beispiel: Ein Handwerker wird vom Hund gebissen und kann daraufhin einige Wochen lang nicht arbeiten. Neben Schmerzensgeld und Behandlungskosten käme dann noch der Verdienstausfall hinzu. Noch größeres Schadenspotenzial ergibt sich, wenn ein Hund einen Verkehrsunfall verursacht. Für den Schaden muss der Hundehalter auch dann einspringen, wenn er nichts falsch gemacht und alle Vorschriften beachtet hat („verschuldensunabhängig“).


In mittlerweile sechs Bundesländern – Berlin, Hamburg, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig Holstein und Thüringen – ist Haftpflichtschutz für Hundehalter aus diesen Gründen schon vorgeschrieben.
Lediglich Halter sogenannter Listenhunde, die als besonders gefährlich gelten, müssen deutschlandweit eine Police abschließen. Aus Eigeninteresse sollten auch die Tierfreunde in den anderen Bundesländern nicht erst warten, bis eine gesetzliche Versicherungspflicht kommt.

 

Um Ihnen ein individuelles Angebot zukommen zu lassen, benötigen wir noch folgende Angaben:

 

-Geburtsdatum des Hundehalters
-Hundeart
-Rasse des Hundes
-Alter des Hundes

 

E-Mail: versicherung@schmetterling.de I Tel. 09197.62 82-515

 

Kompetent. Unabhängig. Ganz persönlich. So versichern wir.

Ihr Schmetterling Versicherungsmakler.