
Warum eine Betriebshaftpflicht-Versicherung für Reisebüros und Veranstalter unverzichtbar ist
Als Reisebüroinhaber können Sie nie ausschließen, dass Ihre Mitarbeiter während der Arbeitszeit jemanden verletzen oder fremdes Eigentum beschädigen. Und genau dafür sind Sie als Unternehmer haftbar.
Für solche Fälle ist die Betriebshaftpflicht-Versicherung unverzichtbar – sie greift bei Personen- und Sachschäden Dritter. Mit der Versicherung sichern Sie nicht nur Ihre Mitarbeiter bei Kundenbesuchen vor Ort, auf Geschäftsreisen, Messen oder Tagungen ab, sondern auch sich selbst als Inhaber.
- Personen- und Sachschäden
- Mietsachschäden, z. B. Schlüsselverlust
- Pflichtverletzungen, z. B. Räum- und Streupflicht
- Vermögensschäden
- Umweltschäden, z. B. Ölverlust
Der Schmetterling Versicherungsmakler hilft Ihnen, schnell und einfach das passende Angebot zu günstigen Konditionen zu finden.
Wir sind für Sie da: Fordern Sie noch heute Ihr Angebot an!
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