
Ihr Komplettschutz vor Rettungs-, Mehr- und Minderungskosten
Erweiterungen zur Veranstalterhaftpflicht gegen Vermögensschäden
Als Reiseveranstalter haben Sie die Möglichkeit Ihre bei Schmetterling bestehende Vermögensschadenhaftpflicht mit folgenden Bausteinen zu erweitern:
1.
Rettungs- und Mehrkosten entstehen, wenn die Reise durch das Verschulden Ihres Leistungsträgers oder durch höhere Gewalt in ihrer Durchführung gefährdet ist oder abgebrochen werden muss.
Fällt eine Leistung während der Reise komplett aus und muss ersetzt werden, spricht man von Rettungskosten. Beispielsweise streiken die Piloten einer Airline, die Sie für eine Reise gebucht haben. Für den Kauf von Ersatztickets fallen Kosten an, die Ihnen erstattet werden.
2. Als
Minderungskosten werden Beiträge bezeichnet, die Ihre Reiseteilnehmer vom Reisepreis abziehen und zurückfordern, weil eine Leistung nicht in vollem Umfang erbracht wurde („Schlechtleistung“).
In diesem Fall springt die Versicherung für Sie ein und erstattet den geforderten Betrag.
Fordern Sie noch heute Ihr Angebot an oder lassen Sie sich beraten!
E-Mail:
versicherung@schmetterling.de I Tel. 0 91 97.62 82-515
Das gesamte Portfolio des Schmetterling Versicherungsmaklers finden Sie auf
www.schmetterling-versicherung.de.
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